Babys in der privaten Krankenversicherung
Baby Gesundheit 22 August, 2011Die Geburt eines Kindes ist in der Regel mit viel Vorfreude verbunden, sodass auch der Tag der Geburt einer der glücklichsten Tage der Eltern ist. Neben den elterlichen Sorgen um das Kind, sind andere Vorkehrungen und Informationen nahezu unabdingbar, damit ein Baby sicher aufwachsen kann. Hierzu zählt in jedem Falle die Krankenversicherung. Junge Eltern stehen nun, insbesondere beim ersten Kind vor der großen Hürde zu entscheiden, wie sie ihr Kind gesundheitlich absichern möchten. Diesbezüglich stehen den jungen Eltern verschiedene Optionen zur Wahl, wobei die private Krankenversicherung eine der rentabelsten Lösungen darstellt.
Versicherungsbeginn für Babys in einer privaten Krankenversicherung
Grundsätzlich gilt innerhalb einer privaten Krankenversicherung, dass das Baby sobald es das Licht der Welt erblickt automatisch Mitglied innerhalb der privaten Krankenversicherung ist. Dies gelingt durch die Mitgliedschaft der Mutter in der Krankenkasse. Damit kann das Neugeborene von Beginn an die Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Doch auch während der Schwangerschaft gilt das Baby bereits als mitversichert. Damit sind Babys in der privaten Krankenversicherung bereits vor ihrem eigentlichen Dasein mitversichert. Die werdende Mutter hat hierbei allerdings die Pflicht ihre Schwangerschaft bei ihrer privaten Krankenkasse zu melden. Nur dann kann sie auch die Versicherungsleistungen wie unter anderem die Kontrolluntersuchungen und die Hebamme in Anspruch nehmen. Hierbei zahlen private Krankenversicherungen auch die Inanspruchnahme einer zusätzlichen Hebamme.
Ausnahmen des Versicherungsbeginns bei Babys in der privaten Krankenversicherung
In der Regel treten die oben beschriebenen Regelungen in Kraft. Bei manchen privaten Krankenversicherungen müssen die Eltern allerdings nach der Geburt ihres Kindes ihr Baby bei der Versicherung melden. Dies ist in der Regel unproblematisch und wirkt rückwirkend, sodass diese Maßnahme auch wenige Tage nach der Geburt vollzogen werden kann und auch hier das Baby in der privaten Krankenversicherung von Geburt an mitversichert ist. Grundbedingung, damit ein Neugeborenes privat versichert werden kann, ist, dass ein Elternteil ebenso privat versichert ist. Damit müssen nicht beide Elternteile in einer privaten Krankenversicherung Mitglied sein. Sofern es sich bei der Mitgliedschaft um den Vater handelt, muss dies gesondert gemeldet werden. Die Tarifbestimmungen werden aus den Sätzen und Leistungen des Elternteils ermittelt. Grundsätzlich gilt allerdings, dass das Baby nicht zu höheren Tarifmodellen versichert werden kann als der jeweilige Elternteil.
Weitere Informationen und einen unabhängigen Vergleich der privaten Krankenversicherungen gibt es auf www.privatekrankenversicherung.org.
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